Wer Kopfhörer entsorgen will, braucht aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor allem drei Zahlen: 400 Quadratmeter, 25 Zentimeter und drei Geräte. Ein Geschäft mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte muss Altgeräte bis 25 Zentimeter kostenlos zurücknehmen, auch ohne Neukauf, bis zu drei pro Geräteart. Für alles andere gibt es die kommunale Sammelstelle; in den Restmüll gehören Altgeräte nach § 10 nicht.
Die drei Zahlen stehen in § 17
Das Gesetz, das wir hier zitieren, ist das ElektroG in der Fassung, die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 286) geändert wurde; gelesen haben wir es am 24. September 2026 auf gesetze-im-internet.de. § 17 Absatz 1 verpflichtet Vertreiber „mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern“, und zwar unter Nummer 2 dazu, „auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.“
Dieselbe Pflicht gilt nach dem Gesetzestext auch für Lebensmittelhändler mit mindestens 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche, sofern sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten. Das Wort „Kopfhörer“ kommt im Gesetz nicht vor; es spricht von Geräten, die für ihren Betrieb „von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind“ (§ 3 Nummer 1).
Was § 10 von Ihnen verlangt
§ 10 Absatz 1 richtet sich an die Endnutzer, also an Sie: „Endnutzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.“ Der nächste Satz regelt die Batterien: Zu trennen sind vor der Abgabe nur „Altbatterien, die nicht vom Altgerät umschlossen sind“. Ob ein Akku als umschlossen gilt, beschreibt das Gesetz nicht an Beispielen; es unterscheidet nur diese beiden Fälle. Wenn Sie bei einem Paar unsicher sind, geben Sie es als Ganzes ab und fragen Sie an der Sammelstelle nach, statt es selbst aufzubrechen.
Absatz 2 nennt den Grund, warum die getrennte Sammlung sorgfältig laufen soll: Die Erfassung hat so zu erfolgen, dass Wiederverwendung, Demontage und Recycling „nicht behindert und Brandrisiken minimiert werden“.
Was unsere Produktseiten über den Akku sagen
Ob ein Gerät überhaupt einen Akku enthält, steht auf der Produktseite. Die Seite der EARSOLE Kabellose Bluetooth-Nackenbügel-Kopfhörer (24,99 USD zum Zeitpunkt des Schreibens) schreibt: „These earbuds come with a 1,000mAh lithium polymer battery“. Bei den EARSOLE Glow Kabellose Kopfhörer mit leuchtendem Quicksand-Case (27,99 USD zum Zeitpunkt des Schreibens) steht der Akku im Ladecase: „The case recharges over Type-C and carries a lithium-polymer battery“.
Wie viel Akku in einem Paar steckt und wie lange er hält, ordnet der Ratgeber In-Ear-Kopfhörer kaufen ein; welche Kopfhörer zu Handy und Laptop passen, steht in Bluetooth-Kopfhörer für Handy, Laptop und Pendelstrecke.
Die kommunale Sammelstelle nach § 13
§ 13 Absatz 1 verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, „Sammelstellen“ einzurichten, „an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes angeliefert werden können (Bringsystem)“. Absatz 2 erlaubt allerdings, die Annahme an einzelnen Sammelstellen auf bestimmte Altgerätegruppen zu beschränken, wenn das aus Platzgründen nötig ist und im Gebiet insgesamt alle Gruppen erfasst werden.
Für die Sortierung vor Ort ist § 14 Absatz 1 wichtig. Gruppe 5 umfasst „Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik“, und dort sind „batteriebetriebene Altgeräte getrennt von den anderen Altgeräten in einem eigenen Behältnis zu sammeln“. Kabellose Kopfhörer mit Akku sind batteriebetrieben; an der Sammelstelle kann es deshalb einen eigenen Behälter für sie geben.
Was dieser Artikel nicht abdeckt
- Rücknahmeangebote einzelner Händler, die über § 17 Absatz 1 hinausgehen.
- Das Batterierecht im Einzelnen: Wer einen losen Akku oder Ersatzakku entsorgen will, sollte die Regeln dafür gesondert nachlesen.
- Weiterverkauf oder Spende funktionierender Kopfhörer.
- Was im Einzelfall als „umschlossene“ Batterie gilt: Das beantwortet der Gesetzestext nicht mit Beispielen.
Vor dem Weg zur Sammelstelle
Schauen Sie auf der Seite Ihres Entsorgungsträgers nach, ob die Sammelstelle, zu der Sie fahren wollen, Kleingeräte der Gruppe 5 annimmt. § 13 Absatz 2 erlaubt, dass einzelne Stellen nur bestimmte Gerätegruppen nehmen; ein Blick in das Online-Angebot Ihres Entsorgungsträgers erspart Ihnen den Umweg. Wenn Sie ohnehin an einem großen Elektrofachmarkt vorbeikommen, ist § 17 die Alternative: bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, ohne Kauf. Kopfhörer für den Alltag finden Sie in unserer Kollektion kabelloser Alltags-Kopfhörer.
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